
Am 25. Februar 2025 trat das sogenannte Solarspitzengesetz (offiziell: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse) in Kraft. Dadurch ergeben sich neue Rahmenbedingungen für die Vergütung von neu installierten Photovoltaikanlagen. Doch was bedeutet das konkret für Betreiber neuer PV-Anlagen, und wie wird die angepasste Vergütung in der Praxis umgesetzt? Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Was ist das Ziel des Solarspitzengesetzes?
Photovoltaikanlagen erzeugen häufig zeitgleich große Mengen an Strom, was in Spitzenzeiten zu Überproduktionen führen kann. Dies kann das Stromnetz belasten und zu negativen Strompreisen am Markt führen. Das Solarspitzengesetz soll durch gezielte Anreize dafür sorgen, dass erneuerbare Energien netz- und marktdienlicher betrieben werden.
Welche Änderungen gelten für neue PV-Anlagen?
- Keine Vergütung bei negativen Strompreisen:Neue PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, erhalten in Zeiten mit negativen Börsenstrompreisen keine Vergütung mehr (§ 51 EEG). Ausgenommen sind Anlagen unter 2 kWp sowie Anlagen zwischen 2 und 100 kWp, sofern noch kein Smart Meter installiert wurde.
- Nachholzeit für Nullvergütung: Die Zeiträume ohne Vergütung können nach Ablauf der regulären 20-jährigen Förderperiode nachgeholt werden. Ein spezieller Kompensationsmechanismus (§ 51a EEG) stellt sicher, dass die Wirtschaftlichkeit der Anlagen gewahrt bleibt.
- Leistungsbegrenzung ohne Smart Meter: Solange kein Smart Meter verbaut ist, müssen PV-Anlagen unter 100 kWp (außer Steckersolaranlagen bis 2 kWp) ihre Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Leistung reduzieren (§ 9 Absatz 2 EEG).
Wie funktioniert das in der Praxis?
- Ohne Smart Meter: Ist bei der Inbetriebnahme einer PV-Anlage (< 100 kWp) noch kein Smart Meter installiert, wird die Einspeiseleistung am Wechselrichter auf 60 % der installierten Leistung begrenzt. In diesem Fall erhält der Betreiber für den gesamten eingespeisten Strom eine Vergütung – auch während negativer Strompreise. Allerdings kann in Zeiten hoher Produktion, wie an sonnigen Mittagen im Sommer, nicht der gesamte erzeugte Strom eingespeist werden.
- Mit Smart Meter: Sobald ein Smart Meter nachgerüstet wird, entfällt die Leistungsbegrenzung, und die Anlage kann mit bis zu 100 % der Leistung einspeisen. Allerdings gilt ab dem folgenden Kalenderjahr die Nullvergütung bei negativen Strompreisen.
In beiden Fällen kann der nicht eingespeiste oder nicht vergütete Strom selbst genutzt werden – entweder direkt durch Verbraucher wie Waschmaschinen oder E-Autos oder durch Zwischenspeicherung in einer Batterie. Unter bestimmten Bedingungen kann zwischengespeicherter Strom, der später ins Netz eingespeist wird, eine Vergütung erhalten (§ 19 Abs. 1 EEG). Die bilanzielle Behandlung dieses Stroms richtet sich nach § 19 EEG, wobei unterschiedliche Bilanzierungsmodelle zur Verfügung stehen. Der Kompensationsmechanismus für die Nullvergütung bleibt davon unberührt.
Was sind negative Strompreise?
Negative Strompreise können an der Strombörse auftreten, insbesondere im Day-ahead-Markt, wo Strommengen für den Folgetag gehandelt werden. Netzbetreiber und Großverbraucher kaufen dort Strom für bestimmte Zeitfenster, während Erzeuger ihre Strommengen anbieten. Die Preisbildung erfolgt nach dem Merit-Order-Prinzip: Die Erzeuger werden nach ihren Grenzkosten geordnet, und der teuerste noch benötigte Anbieter bestimmt den Preis für alle.
Da Wind- und Solarstrom keine Brennstoffkosten haben, sind ihre Grenzkosten nahezu null. Bei hoher Erzeugung, kombiniert mit geringem Verbrauch, kann es passieren, dass mehr Strom produziert wird, als benötigt wird. Um eine Netzüberlastung zu vermeiden, werden Verbraucher dann finanziell incentiviert, zusätzlichen Strom abzunehmen oder zu speichern – was zu negativen Strompreisen führt.
Flexibilisierung des Energiesystems
Ob die Anzahl der Stunden mit negativen Strompreisen in Zukunft weiter ansteigt, hängt von mehreren Faktoren ab. Einerseits wird der Anteil der erneuerbaren Energien im Energiesystem weiter wachsen, was zu einem höheren Angebot an günstigem, grünem Strom führen und das Risiko von negativen Strompreisen erhöhen wird. Andererseits wird auch die Flexibilisierung des Energiesystems vorangetrieben, um solchen Herausforderungen zu begegnen.
Es entstehen Marktanreize, um mit Batteriespeichern, der Nutzung von E-Mobilität oder der langfristigen Speicherung erneuerbarer Energien (z. B. in Form von grünem Wasserstoff) auf temporäre Überproduktion aus erneuerbaren Quellen zu reagieren. Darüber hinaus wird die Einführung von dynamischen Stromtarifen unterstützt, um Verbraucher:innen zu motivieren, ihren Stromverbrauch in Zeiten mit viel günstigem, erneuerbarem Strom zu verlagern. Dies könnte helfen, das Risiko von negativen Strompreisen zu verringern.
