Registrierung von Stromspeichern
Registrierung von Stromspeichern im
Marktstammdatenregister
Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) ist am
1. Juli 2017 in Kraft getreten.
Stromspeicher
werden gemäß § 5 Absatz 1 MaStRV als Erzeugungsanlagen erfasst. Stromspeicher,
in die ausschließlich Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen eingespeist wird,
mussten bereits nach der Anlagenregisterverordnung von 2014 gemeldet werden,
wenn sie nach dem 1.8.2014 in Betrieb genommen wurden oder wenn die Leistung
nach dem 1.8.2014 geändert wurde. In der MaStRV ist diese Pflicht auf sämtliche
Speicher ausgedehnt.
Bis zum
Start des MaStR-Webportals sind nur Speicher, in die ausschließlich Strom aus
erneuerbaren Energiequellen eingespeist wird und die nach dem 1.8.2014 in
Betrieb genommen wurden, zu registrieren. Stromspeicher, die vor dem
1.8.2014 in Betrieb genommen wurden, können derzeit nicht registriert werden.
Erfüllung der Meldepflicht
Die Arbeiten
am Webportal des Marktstammdatenregisters konnten leider nicht rechtzeitig
abgeschlossen werden. Daher ist
die Meldepflicht nach der MaStRV wie folgt zu erfüllen:
- Batteriespeicher können über ein separates
Formular (s.u.) gemeldet werden. - Für die Registrierung von
sonstigen Stromspeichern, in die ausschließlich Strom aus
Erneuerbaren-Energien-Anlagen eingespeist wird, wenden Sie sich bitte an
das MaStR-Serviceteam unter der Rufnummer 0228/14 – 33 33 oder per Mail an
service@marktstammdatenregister.de - Für die Registrierung gilt die neue
Monatsfrist ab Inbetriebnahme der Anlage. - Daten, die nach der MaStRV
eingetragen werden müssen, aber z.Zt. nicht eingetragen werden können,
müssen nachgetragen werden, sobald das Webportal dies ermöglicht.
Die Daten
von Stromspeichern, die bereits im Register registriert wurden, müssen aktuell
gehalten werden. Auch dafür ist das Meldeformular zu nutzen.
Bei der
Registrierung mit diesen Formularen handelt es sich um eine vorläufige Meldung
mit der Betreiber ihrer Meldepflicht nach der Marktstammdatenregisterverordnung
nachkommen können. Nach dem Start des MaStR-Webportals müssen sich alle
Betreiber von bestehenden (und neuen) Anlagen im MaStR-Webportal erneut
registrieren und die Eintragungen zu ihren Anlagen prüfen und
erforderlichenfalls korrigieren und ergänzen. Dies gilt auch für bereits bei
der Bundesnetzagentur registrierte Anlagenbetreiber und ihre Anlagen.
Hinweis:
Das nachfolgende Dokument ist herunterzuladen und sollte mit dem Adobe Reader (kostenlos
auf der Seite von Adobe herunterladbar) geöffnet werden.
Formular zur Registrierung von Batteriespeichern (Stand:
21.12.2017) (pdf / 599 KB)
Erläuterung des Formulars zur Meldung von Batteriespeichern
(Stand: 21.12.2017) (pdf / 224 KB)
Ablauf einer Meldung
- Das aktuelle Meldeformular ist
herunterzuladen und auf dem Computer zu speichern. - Das Formular ist mit den
erforderlichen Daten auszufüllen. Je nach Meldung sind unterschiedliche
Datenfelder auszufüllen. - Das ganze pdf-Meldeformular ist
bis zum Ende auszufüllen. - Das ausgefüllte Formular ist
erneut auf dem Computer zu speichern. - Das Formular ist per E-Mail an
die unten im Kontakt genannte E-Mail-Adresse oder das ausgedruckte
Formular per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse zu senden.
Der
Batteriespeicher wird registriert, wenn das Formular übermittelt wurde und die
erforderlichen Felder ausgefüllt waren. Betreiber erhalten nach der
erfolgreichen Übermittlung der erforderlichen Daten eine elektronische
Eingangsbestätigung und nachfolgend eine postalische Registrierungsbestätigung.
Bei einer neu registrierten EE-Anlage wird auf diesem Wege auch eine vorläufige
Anlagenkennziffer mitgeteilt, unter der die Anlage geführt wird.
Stand:
21.12.2017
Kontakt
Registrierung
Stromspeicher
Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister, Postfach 8001, 53105 Bonn
Tel.: 0228 /
14 – 3333 (Mo-Fr 9:00 – 17:00 Uhr)
E-Mail: service@marktstammdatenregister.de
Originalauszug der Bundesnetzagentur