Registrierung von PV-Anlagen im Marktstammdatenregister

Re­gis­trie­rung von EEG-An­la­gen

Registrierung von EEG-Anlagen im
Marktstammdatenregister

Die Marktstammdatenregisterverordnung
(MaStRV)
ist am 1.
Juli 2017 in Kraft getreten.

Für die
Registrierung von EEG-Anlagen im Marktstammdatenregister wird vorübergehend
weiterhin ein PDF-Formular eingesetzt, wie es vom Anlagenregister bekannt ist.

Hinweis:
Das folgende Dokument muss heruntergeladen und sollte mit dem Adobe Reader geöffnet
werden(kostenlos auf der Seite von Adobe herunterladbar).
Formular zur
Registrierung von EE-Anlagen (Stand: 01.09.2017) (pdf / 1 MB)

Erläuterung des Formulars
zur Meldung von EE-Anlagen (Stand: 01.09.2017) (pdf / 208 KB)

Besonderheit
für PV-Anlagen:
Ausschließlich PV-Freiflächenanlagen können über dieses Formular registriert
werden. Alle anderen PV-Anlagen müssen weiterhin über das PV-Meldeportal registriert werden.

Besonderheit
für Batteriespeicher:
Für die Meldung von Batteriespeichern, in die ausschließlich Strom aus
Erneuerbaren-Energien-Anlagen eingespeist wird, ist das Formular zu nutzen, das
Sie auf dieser Seite finden.

Die
Veröffentlichungen der Registerdaten finden Sie unter folgendem Link.

Erfüllung der Meldepflichten

Die Arbeiten
am Webportal des
Marktstammdatenregisters konnten leider nicht rechtzeitig abgeschlossen werden. Daher sind die Meldepflichten nach
der MaStRV wie folgt zu erfüllen:

  1. EEG-Anlagen und deren meldepflichtigen Genehmigungen
    werden wie bisher nach den oben skizzierten Verfahren registriert. Batteriespeicher
    können über ein separates Formular gemeldet werden.
    PV-Anlagen (außer Freiflächenanlagen) sind über das PV-Meldeportal zu registrieren.
  2. Für die Registrierung gilt die neue
    Monatsfrist ab Inbetriebnahme der Anlage oder ab Erteilung der
    Genehmigung (bisher: drei Wochen).
  3. Daten, die nach der MaStRV
    eingetragen werden müssen, aber z.Zt. nicht eingetragen werden können,
    müssen nachgetragen werden, sobald das Webportal dies ermöglicht.

Nach der
Marktstammdatenregisterverordnung sind die Betreiber von allen Anlagen zur
Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien verpflichtet, die Stammdaten
ihrer Anlagen zu melden.

Die
Meldepflicht betrifft folgende Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren
Energien und deren Genehmigungen:

  • Windkraftanlagen an Land
  • Windkraftanlagen auf See
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus
    Biomasse
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus
    Geothermie
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus
    Wasserkraft
  • Solaranlagen
  • Speicher, in die ausschließlich
    Strom aus erneuerbaren Energiequellen eingespeist wird

Neue
EEG-Anlagen werden erst dann nach dem EEG gefördert, wenn der Betreiber sie im
Marktstammdatenregister registriert hat. Die Meldung muss spätestens einen
Monat nach Inbetriebnahme erfolgen, damit es nicht zu finanziellen Einbußen
des Anlagenbetreibers kommt.

Betreiber
sind insbesondere gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom
aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn sie

  • eine Anlage neu in Betrieb
    nehmen,
  • eine Anlage erstmals mit
    erneuerbaren Energieträgern betreiben,
  • eine Änderung der installierten
    Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
  • ihre Anlage endgültig
    stilllegen,
  • als Windenergieanlagenbetreiber
    nach fünf Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten
    oder
  • erstmalig die
    Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.

Die
Meldungen sind zurzeit nur mit den Meldeformularen möglich und müssen einen
Monat nach Inbetriebnahme der Anlage gemacht werden.
PV-Anlagen müssen weiterhin über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur gemeldet
werden. Ausgenommen davon sind nur PV-Freiflächenanlagen, die unter Verwendung
des pdf-Formulars gemeldet werden müssen.

Die Daten
von Anlagen, die bereits im Register registriert wurden, müssen aktuell
gehalten werden. Auch dafür ist das Meldeformular zu nutzen.

Bei der
Registrierung mit diesen Formularen handelt es sich um eine vorläufige Meldung
mit derder Meldepflicht nach der Marktstammdatenregisterverordnung nachgekommen
werden kann. Nach dem Start des MaStR-Webportals müssen sich alle Betreiber von
bestehenden (und neuen) Anlagen im MaStR-Webportal erneut registrieren und
die Eintragungen zu ihren Anlagen prüfen und erforderlichenfalls
korrigieren und ergänzen. Dies gilt auch für bereits vorher bei der
Bundesnetzagentur registrierte Anlagenbetreiber und ihre Anlagen.

Hinweis:
Bitte laden Sie sich das nachfolgende Dokument herunter und öffnen es mit dem Adobe Reader (kostenlos
auf der Seite von Adobe herunterladbar).
Formular zur
Registrierung von EE-Anlagen (Stand: 01.09.2017) (pdf / 1 MB)

Erläuterung des Formulars
zur Meldung von EE-Anlagen (Stand: 01.09.2017) (pdf / 208 KB)

Originalauszug der Bundesnetzagentur

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